In der Schöpfungsgeschichte (Genesis) lesen wir: Frau und Mann sind von gleicher Würdigkeit und Wertigkeit. Die biblische Überlieferung (…er entnahm ihm eine Rippe…) macht deutlich, dass Frau und Mann vom selben Fleisch sind. Sie bilden eine Einheit.
«Wir setzen Frauen ins Amt, weil wir zu wenig Amtsträger haben?» Diese Aussage trifft nicht zu. Sie tut Frauen zudem unrecht, indem sie sie als «Lückenbüsserinnen» benutzt. In seiner Video-Botschaft zum Thema Frauen im Amt hat Stammapostel Jean-Luc Schneider die Informationen sehr kompakt zusammengefasst. An diesem Vormittag mit Apostel Pfützner ging es darum einzelne Details genauer zu beleuchten, und es war somit möglich Fragen zu stellen. Bei einer Videobotschaft geht das weniger gut.
Die neuapostolische Kirche kennt drei Sakramente. Die Wassertaufe, die Geistestaufe, das Abendmahl. Diese drei Sakramente haben eines gemeinsam. Es sind sichtbare Zeichen. Dahinter verbirgt sich eine unsichtbare Wirklichkeit - zwei Naturen. Wenn die Amtsträger den Altar vorbereiten und die Hostie in die Kelche geben, ist es einfach Brot und Wein. Wer nur darauf schaut, sieht den sichtbaren Teil und übersieht dafür das Unsichtbare. Mit ihrer Vollmacht sondern Priester das Abendmahl aus. Sie tun das übereinstimmend mit unserer Liturgie. In diesem Augenblick kommt es zu einer Verschmelzung, es tritt der Leib Christi hinzu. Beim Schliessen der Kelche zieht sich Leib und Blut Jesu zurück. Hinterher ist es das, was es vorher war – einfach Brot und Wein.
Im Amtsverständnis sprechen wir ebenfalls von zwei Dimensionen:
Die Amtsvollmacht: Sie wird durch Christus vermittelt. Es ist eine Berechtigung im Auftrag Jesu zu handeln und zu sprechen. Auch Priester im Ruhestand können deshalb das Abendmahl austeilen, sie haben die Vollmacht. Bei der Ordinierung von Amtsträgern werden diese Vollmachten explizit angesprochen. Sie sind örtlich unbegrenzt. Macht unser Apostel einen Besuch in Berlin, so ist er auch dort im Besitz seiner Amtsvollmacht. Er wird dort allerdings keine Ordinationen vornehmen, denn nun kommt der zweite Teil…
Der Amtsauftrag: Das ist Kirchenrecht, die Organisation gibt dies vor. Es ist der «sichtbare» Teil und örtlich begrenzt. So hat ein Amtsträger den Auftrag in einem bestimmten Apostelbereich zu wirken. Der Amtsauftrag wird bei der Ruhesetzung aufgehoben und ist damit zeitlich begrenzt.
Nach seiner Auferstehung erschien Jesus Maria und sprach zu ihr: «Gehe zu meinen Jüngern und sage Ihnen sie sollen nach Galiläa kommen. Da werden sie mich sehen. Das war ein klarer Sendungsauftrag an Maria, also eine Frau. Ins griechische übersetzt bedeutet Gesandte = Apostolos.
Ein genannter Vorwand: «Jesus hat nur Männer berufen.»…stimmt, allerdings waren das auch alles Juden. Würden wir uns auf diese Grundlage stützen, so dürften wir als Konklusion ausschliesslich jüdische Männer ordinieren. Zur damaligen Zeit waren die Rollenbilder der Geschlechter stark durch die Kultur geprägt. Menschen neigen mit diesem Argument dazu, sich einen Gott auszudenken. Jesus hat darauf sehr deutlich hingewiesen. An dieser Stelle werfen wir einen Blick zurück an den Beginn und wiederholen die Frage: «Was will eigentlich Gott?»
Ein Amtsauftrag kann daran scheitern, dass Gemeindemitglieder den Amtsträger ablehnen. In diesem Fall besteht zwar die Amtsvollmacht, trotzdem kann der Auftrag nicht erfüllt werden. Frauen werden überall dort ordiniert, wo es die Gesellschaft und die Gemeinde annehmen. Die womöglich klein erscheinenden Details wie Amtsvollmacht, Amtsauftrag, die Gleichstellung der Geschlechter in der Schöpfung sind sehr wichtig. Aus diesen Standpunkten betrachtet, steht der Ordination von Frauen in ein geistliches Amt nichts im Weg. Die Voraussetzungen sind für beide Geschlechter gleich, unter anderem Volljährigkeit, regelmässiger Gottesdienstbesuch, und weitere. Du möchtest mehr erfahren? Klicke auf die Links…